erstellt am: 14 Sep, 2018 | Kategorie(n): Fanprojekt

Auskunftsersuchen über Eintragungen in den polizeilichen Informationskarteien

Auskunftsersuchen gemäß § 18 DSG NW über Eintragungen in den polizeilichen Informationskarteien (insbesondere PIKAS NW, INPOL bzw. Datei „Gewalttäter Sport“)

In der Datei Gewalttäter Sport werden Personen erfasst, die im Rahmen von Fußballspielen oder anderen Sportveranstaltungen durch Gewalt- oder Straftaten bereits auffällig geworden sind oder bei denen die Polizei davon ausgeht, dass sie auffällig werden könnten. Unter anderen mit Ausreiseverboten und Meldeauflagen sollen zukünftige Delikte verhindert werden. Die Zentrale Informationsstelle Sporteinsätze (ZIS) führt diese mittlerweile übwer 13.000 Einträge fassende Liste. Niemand wird darüber in Kenntnis gesetzt, wenn er gespeichert wird. Informationen über eine etwaige Speicherung erhält man nur auf schriftliche Anfrage.

Eine automatische Löschung erfolgt erst nach fünf Jahren. Im Normalfall kannst Du Dich an deinen Landesdatenschutzbeauftragten (www.bundesdatenschutz.de) wenden, um die Löschung zu beantragen. Wenn die Polizei diese verweigert, obwohl der Eintrag nicht gerechtfertigt ist, hilft ein Schreiben durch einen Anwalt weiter. Wende Dich gegebenenfalls an Dein Fanprojekt, das Dir behilflich sein wird. Du kannst Dich auch an den Fanrechtefonds (www.fanrechtefonds.de) wenden. Mehr Informationen gibt es unter www.profans.de/gewalttater-sport. Mit Hilfe des unten aufgeführten Formulars könnt Ihr anfragen, ob Daten über Eure Person in den polizeilichen Informationskarteien als „Gewalttäter Sport“ oder mit anderer Bezeichnung gespeichert sind:

Auskunftsersuchen über Eintragungen in den polizeilichen Informationskarteien